Konzeptionelles im Agt
| Rechtsgrundlage zum Antiaggressionstraining - Antigewalttraining |
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Unser Antigewalttraining ist geeignet als Maßnahme im gesetzlichen Rahmen von Hilfen nach dem ü als soziale Gruppenarbeit ü als Nachbetreuung (Hilfe für junge Erwachsene, § 41 SGB VIII) ü als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (§ 10 JGG Abs.1) ü bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens (§§ 45, 47 JGG) |