Unser Antigewalttraining ist geeignet als Maßnahme im gesetzlichen Rahmen von Hilfen nach dem
SGB VIII ( Kinder- und Jugendhilfegesetz) und JGG (Jugendgerichtshilfe) oder auf Freiwilligenbasis.
- als Nachbetreuung (Hilfe für junge Erwachsene, § 41 SGB VIII)
- als soziale Gruppenarbeit
- als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (§ 10 JGG Abs.1)
- bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens (§§ 45, 47 JGG)