ü richterliche Weisung
ü Weisung der Jugendgerichtshilfe
ü Bestandteil der Hilfeplanung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
(Absprache über das Jugendamt)
ü ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
ü unterschriebener Teilnehmervertrag
ü geklärte Kostenübernahme