Teilnahmevoraussetzungen im AGT – Antiaggressionstraining

ü      richterliche Weisung

ü      Weisung der Jugendgerichtshilfe

ü      Bestandteil der Hilfeplanung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
(Absprache über das Jugendamt)

ü      ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

ü      unterschriebener Teilnehmervertrag

ü      geklärte Kostenübernahme